FLITTARDER BILDARCHIV
Historische Karten
Darstellung des Flittarder Werths mit den Besitzungen der Abtei Groß St. Martin, 1677 Abreyß deß Fleittater Werths, so die Abt. S. Martin besitz, 1677 Diese Karte wurde im Auftrage der Abtei St. Martin von dem Landmesser Friedrich Wilhelmis Burscheid Anno 1677, den 6 Septembris gemessen. Der Zweck war eine vollständige Darstellung der Besitztümer der Abtei Groß-St.Martin am Flittarder Werth. Daher sind neben den detaillierten Beschreibungen der Lagen auch die Flächenangaben in einer Legende dargestellt. Auf der Karte ist die Unterteilung des Werthes in drei Hauptteile zu sehen. Das Prälatenwerth (linkes Teil), das Cameralwerth (Churfürstliches Werth, rechtes Teil) und das Junkernwerth (unten rechts liegendes Teil). Die Hauptteile sind alle vollständig von Wasser umgeben. Das Prälatenwerth und das Cameralwerth durch den Rhein und das sogenannte Durchlasswasser als Trennung beider Werther, das Junkernwerth (später auch Grint genannt. Die Gewannenbezeichnung "Im Grint" ist bis heute erhalten, gehörte zum Haus Stammheim) durch den Rhein und die Schlenke. Zur Verbindung mit dem Werth diente ein Gemeindenachen. Die Zahlen in der Karte haben folgenden, der Legende entsprechenden Text: Abreyß deß Fleittater Werths, so die Abt. S. Martin besitz 1. Stamheim 2. Niell 3. Niellerbusch 4. Flittardt 5. Junkernwerth (das heutige Grint, gehörte zum Haus Stammheim) 6. Fürstlich Werth (Churfürstliches Werth, später in Erbpacht gegeben) 7. Rover und daß Weyden (Der Ruwer und die Weideplätze) 8. Alter großer Rheinstraum (Der große Rhein) 9. Zufluß zwischen den Werthern (Der südliche, heute verlandete Zufluss aus dem Rhein in das heutige Binnenwasser) 10. Fluß nach dem Dorf Flittardt (Fluss auf das Dorf Flittard zu, der spätere Fahrweg zum Werth, die sogenannte Schlenke, kam an der Fähre wieder ins Binnenwasser) Hier folgen die Beschreibungen der einzelnen Werthteile mit der Flächengröße. Ich habe sie der Vollständigkeit halber mit aufgeführt: 11. Unterer Rop*, Vußsaum, am Werthgen, annach unrehntbar, daß maaß rundt 1/2 rodt breit haltend, zusammen 24 rodt. 12. Untres rhentbares Werthgen und dessen maaß zu 3/4 morg 24 1/2 rodt 13. Zugepropfter annach verehntbahrer Fluß hiernächst, dessen maaß 3/4 morg, 15 1/2 rodt 14. Kleinest rhentbares Werthgen, dessen maaß 3 1/2 rodt 15. Zugepropfter aber anach verehntbahrer Fluß, hier zwischen, dem alten Werthe Rop haltent in der maaß 1 morg 66 1/2 rodt 16. Wasserloch hierinnen ungefehr 5 oder 6 rodt 17. rall vorm alten Werthe Rop 18. Altes Werth, so rhentbahr, in der maaß 9 morg 65 rodt, ohne die Saum welche binnen zu, langs all 4 fuß breit, baußen zu ,hinter dem letzt angepropften anzufangen, biß zu dem Durchlauf 8 fuß breit, haltende , zusammen in der maaßen 44 rodt. 19. Hinter dem alten Werth Rop, rheinwerts zu, gepropfter unrhentbar annach in der maaß 1 morg. 60 rodt. 20. Hierhehr, gegen der mittel des alten Werthgen zum theil angepropfter, aber noch nicht ge-nommener grundt, hin wasser mit der rodten haltent zugefahren 2 morg. 6 rodt 21. Durchlauf so die beyde werther scheiden (Durchlasswasser als Grenze zwischen Prälatenwerth und Cameralwerth). (12,13,14,15,16,17,18,19 und 20 gehören zum Prälatenwerth, in verschiedenen Größen, teils rentbar, pro Morgen 1 Goldgulden Pacht, teils Wasser, teils zugepropft, Weidenstecklinge für Holz und Korbweiden) Anno 1677 den 6 Septembris gemessen und diesen abriß abgezogen Friedrich Wilhelmis Burscheid Landmesser
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